Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 24.11.2021

Liebe Mitglieder,

die ab dem 24.11.2021 gültige Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass der Zutritt zu unserem Vereinsgelände, dem Bootshaus und die Teilnahme an unseren Veranstaltungen (Trainings, Sport in der Halle etc.) nur noch für Mitglieder gestattet ist, die den 2-G-Status erfüllen.

Wir bitten dieses eigenverantwortlich zu beachten und den jeweiligen Übungsleitern den Status unaufgefordert nachzuweisen. Kontrollen müssen wir stichprobenartig durchführen.

Wir wünschen allen Mitgliedern auch in dieser Phase der Pandemie eine stabile Gesundheit. Bitte tragt alle dazu bei, dass wir diese neuen Auflagen strikt einhalten, damit wir den Betrieb weiter ermöglichen können!

Der Vorstand

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