Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 20.03.2022
Die Anpassung der Coronaschutzverordnung bedeutet für uns als GFG: Keine Kontaktbeschränkungen mehr (ist komplett aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen). Wir können also in beliebiger Gruppenstärke trainieren … Keine Zugangsbeschränkung mehr (ist für unsere Situation am Bootshaus aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen) Veranstaltungen: … Weiterlesen →