Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 20.03.2022

Die Anpassung der Coronaschutzverordnung bedeutet für uns als GFG:

  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr (ist komplett aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen). Wir können also in beliebiger Gruppenstärke trainieren …
  • Keine Zugangsbeschränkung mehr (ist für unsere Situation am Bootshaus aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen)
  • Veranstaltungen: Wir beschränken für drinnen und draußen auf 100 Personen, da wir dann keine Zugangskontrolle brauchen (nur Personenanzahl muss überwacht werden)

Ansonsten bleiben Grundempfehlungen A-H-A erhalten. Das Hygienekonzept bleibt in Kraft.

Die 2G-Schilder am Bootshaus werden noch heute entfernt.

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