Regelungen aufgrund der Corona-Schutzverordnung ab 08.03.2021

Liebe Mit-Paddler*innen,

die neue Corona-Schutzverordnung (Auszug “Sport“ siehe unten als Link) ist raus. Daraus ergeben sich folgende Regeln:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf unserem Boothausgelände ist ab dem 8.3.2021 nur zulässig für Mitglieder*innen und:

  1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
  2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie

  3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren

zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf unserer Sportanlage unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.“

Die Nutzung der Sanitäranlagen unseres Bootshauses ist unter Einhaltung des Hygienekonzepts zulässig.“

Nachzulesen in der Corona-Schutzverordnung für NRW

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