Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen ist für die Gütersloher Faltbootgilde ein zentrales Anliegen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich unser Verein bewusst auf den Weg gemacht, ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln.
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen ist dabei nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch gesetzlich verankert. Basis für alles rund um das Schutzkonzept ist das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“, welches am 1.5.22 in Kraft getreten ist. Es geht um die gemeinsame Verantwortung: Leitungsebene (Vorstand), Mitarbeitende (ÜL), Sportlerinnen und Sportler – aber auch Außenstehende (z.B. zur Information und auch Beteiligung). Hierzu gab es in der Faltbootgilde bereits eine Sensibilisierungsschulung und wird es selbstverständlich noch weitere Schulungen geben.
Schutzkonzepte umfassen immer ein Bündel von Maßnahmen auf allen Ebenen und es ist ein Zusammenspiel aus einer (Risiko-) Analyse, eventuellen strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen, Absprachen und einer Haltung und Kultur in der Organisation!
Unser Schutzkonzept wird „nie“ fertig sein, denn es „lebt“, u.a. durch neue Anforderungen (z.B. Vorgaben für Zuschüsse), durch bauliche Veränderungen, durch neue Strukturen im Verein etc.
Der Vorstand und der gesamte Verein sprechen der PSG-Arbeitsgruppe ihren aufrichtigen Dank und ihre besondere Anerkennung aus. Die Erarbeitung des Schutzkonzeptes war definitiv kein formaler Pflichttermin und kein kurzfristiges Projekt, sondern ein langwieriger, anspruchsvoller und oftmals auch belastender Prozess. Über einen Zeitraum von rund zwei Jahren hinweg haben die Mitglieder der PSG-Arbeitsgruppe ihre Freizeit, viele Abende nach Feierabend und zahlreiche zusätzliche Stunden investiert, um sich intensiv mit diesem sensiblen und verantwortungsvollen Thema auseinanderzusetzen. Dabei ging es nicht nur um das Lesen von Vorgaben oder das Ausfüllen von Checklisten, sondern – und das ist z.B. auch besonders wichtig – um das ehrliche Hinterfragen bestehender Strukturen, um offene Diskussionen, um Verantwortung – und um den gemeinsamen Willen, den Verein sicherer und achtsamer zu gestalten. Diese Arbeit erforderte Mut, Ausdauer, Teamgeist und ein hohes persönliches Engagement.
Dass jetzt ein geprüftes und tragfähiges Schutzkonzept vorliegt, ist in erster Linie dem Einsatz der PSG-Arbeitsgruppe (Prävention sexualisierter Gewalt) zu verdanken, die im Februar 2024 eingesetzt wurde. Mit ihrer Arbeit hat sie einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen geleistet und gleichzeitig die Grundlage für Vertrauen, Transparenz und Handlungssicherheit im Vereinsleben geschaffen.
Der Arbeitsgruppe gehörten folgende Mitglieder an:
- Nina
- Doris
- Marie-Sophie
- Nils
- Thomas
- Detlef
Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Der Verein weiß die geleistete Arbeit sehr zu schätzen und bedankt sich ausdrücklich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz, ihre Verlässlichkeit und ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Die Mitglieder der PSG-Arbeitsgruppe arbeiteten über den gesamten Projektzeitraum hinweg eng und vertrauensvoll zusammen. Sie nahmen an Schulungen und Fachveranstaltungen des Kreis- und Landessportbundes teil, brachten die gewonnenen Erkenntnisse in die Vereinsarbeit ein und setzten diese mit großer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein um. Durch ihre unterschiedlichen Erfahrungen und der Offenheit im Austausch ist es gelungen, ein Schutzkonzept zu entwickeln, das nicht nur die formalen Anforderungen erfüllt, sondern auch im Vereinsalltag gelebt werden kann.
