Liebe Vereinsmitglieder,
wie schon angekündigt ein Update zur aktuellen Situation zur Nutzung des GFG-Bootshauses, des Geländes und zu den Veranstaltungen der GFG.
Entscheidungen zum Trainingsbetrieb > Kindertraining werden wir heute mit den Übungsleitern abstimmen.
Über die sich dann ergebenden Möglichkeiten für ein Training werden wir Euch dann umgehend informieren. Wir prüfen in dem Rahmen auch, ob wir ein Training an anderen Wochentagen anbieten können, aber auch, welche Einschränkungen (Anzahl der Teilnehmer) notwendig sind.
Individuelles Paddeln ist (unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnungen) freigegeben.
Wichtig ist aber in diesem Rahmen die Beachtung und Einhaltung der Dokumentationspflicht!
Daher der erneute Hinweis – die Eintragungen im Bootshausbuch sind für alle Vereinsmitglieder verpflichtend.
JEDES Vereinsmitglied hat seinen Aufenthalt mit vollständigem Namen, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit in das ausliegende Boosthausbuch einzutragen!
Gäste / Freunde die sich auf dem Gelände aufhalten, haben Ihre Daten ( vollständiger Name, Kontaktinformationen, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit) in die ausliegenden Erfassungsbögen einzutragen. Diese Bögen sind dann in die bereitgestellte Box einzuwerfen. Die Bögen werden gemäß der Datenschutzrichtlinien aufbewahrt und nach Fristablauf entsorgt.
Diese Eintragungs- / Erfassungspflicht betrifft auch den Trainingsbetrieb.
Jedes Mitglied, jeder Besucher hat für eine ordnungsgemäße Dokumentation seiner Daten zu sorgen. Eine Eintragung des Übungsleiters „Training mit zehn Personen“ ist nicht ausreichend.
Die sanitären Anlagen im Bootshaus können genutzt werden – unter Einhaltung der Abstände / Coronaschutzmaßnahmen.
Aufenthalte im Bootshaus (Gruppenraum), Übernachtungen im Bootshaus, Feiern im Bootshaus sind weiterhin nicht möglich!
Die Nutzung des Bootshauses bleibt eingeschränkt auf die Sportausübung und die damit verbundenen Tätigkeiten.
Geplante Veranstaltungen am Bootshaus sollen stattfinden, sind aber auf den Außenbereich eingeschränkt:
Ladies Day am 22.8.2020
Der Gütersloher Sommer am Bootshaus, geplant für den 29.8.2020, fällt aus.
Die Ferienspiele wurden von der Stadt abgesagt, damit entfällt auch dieser Termin aus unserem Programm.
Die ursprünglich für Ende März geplante Bezirks-Frühlingsfahrt auf der Ems wird auf 2021 verschoben.
Das Bootshausgelände ist zur Nutzung – unter Einhaltung der Coronaschutzvorgaben – wieder freigegeben, d.h. auch Zelten am Bootshaus ist wieder zulässig.
Anmeldungen dazu sind an den Bootshauswart zu richten mit Angabe der Personenzahl. Teilnehmer sind dann wie oben angegeben zu dokumentieren.
Auch das Gelände links vom Bootshaus kann für Zelte genutzt werden.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Ahrens
GFG -Schriftführer
Update Bootshausbenutzung
Liebe GFG – Mitglieder und Freunde,
die ersten Lockerungen für den Sport und die Nutzung von Freizeiteinrichtungen können wir nun auch für uns umsetzen.
Eine kurze Zusammenfassung der Festlegungen des Vorstandes zur Nutzung von GFG-Bootshaus, Gelände und Nutzung der Sportgeräte (entstanden unter erschwerten Bedingungen, bitte meldet Euch bei uns, wenn einzelne Punkte unklar sind). Aber wir wollten die neuen Möglichkeiten nicht weiter verschieben müssen.
Die Coronaschutzverordnung findet Ihr auch auf den Seiten der Stadt – wie in letzten update angegeben. Daher hier nicht angehängt.
Generelle Regelung:
Alle Aktivitäten am Bootshaus sind nur unter Berücksichtigung der bekannten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen gestattet, die auch für andere öffentliche Bereiche gelten. Dies gilt sowohl für die Innenräume des Bootshauses, als auch für den gesamten Außenbereich.
Die bisherige Einschränkung auf eine reduzierte Anzahl an Personen für bestimmte Räumlichkeiten entfällt..
Gruppenstärken:
Bei allen Aktivitäten am Bootshaus gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung in der ab dem 15.7.2020 gültigen Fassung sowie den dazu gehörigen Anlagen.
Bei der Nutzung von Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gelten nur die oben genannten Regelungen.
Bei anderen Gruppenzusammensetzungen ist die Regelung „X.“ aus dem Anhang zu der Verordnung zu beachten. Diese regelt „Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche“. Derartige Veranstaltungen müssen beim Bootshauswart angemeldet werden. Es ist jeweils ein Verantwortlicher zu benennen, der sich mit Regeln des Absatzes „X.“ vertraut macht und für deren Einhaltung sorgt.
Individuelles Paddeln:
Individuelles Paddeln ist jederzeit möglich. Sollten sich bereits Gruppen auf dem Gelände befinden, so dass es beim Eintreffen einer weiteren Gruppe zu Überschreitungen der oben genannten Gruppenstärken kommt, gilt:
- Vorrang haben die beim Bootshauswart angemeldeten Gruppen
- Ansonsten: Wer zuerst kommt, hat das Recht zu bleiben.
Bitte stimmt Euch in einem solchen Fall, der sicher sehr selten vorkommen wird, kameradschaftlich ab.
Vermietungen/Veranstaltungen im Bootshaus:
Diese sind bis auf Weiteres nicht möglich.
Camping auf dem Gelände:
Camping auf dem Gelände ist ab sofort möglich. Wie in der Vergangenheit ist eine solche Nutzung unbedingt beim Bootshauswart anzumelden und von ihm zu genehmigen. Mehr als 50 % der Camper müssen Vereinsmitglieder der GFG sein.
Training:
Die Übungsleiter des Vereins erarbeiten gerade ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Sobald die fertig ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte haltet Euch an die generellen Regelungen zu Mindestabstand und den Hygienevorschlägen. Der gesunde Menschenverstand bleibt gefordert!
Sobald wir weitere Informationen für Euch haben, werden diese auf der GFG-homepage veröffentlicht und Ihr erhaltet Sie auch per e-mail.
Mit sportlichen Grüßen
Christian Ahrens
GFG – Schriftführer
Lockdown in GT beendet
Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der GFG,
der lokale Lockdown für den Kreis Gütersloh wurde aufgehoben und die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 15.7.2020 eröffnet uns neue Möglichkeiten zur Ausübung unseres Sports.
Die detaillierten Konsequenzen für unseren Trainingsbetrieb und weiteren Aktionen am Bootshaus werden wir in Kürze im Vorstand abstimmen. Das Ergebnis wird so schnell wie möglich an dieser Stelle veröffentlicht.
Während der Sommerferien ist eine individuelle Ausübung unseres Sports mit den bekannten Abstands- und Hygieneregeln möglich. Dazu gehört auch die Nutzung unserer Dusch- und Sanitäranlagen.
Bitte gebt bei der Nutzung unseres Bootshauses und der Sportgeräte weiter aufeinander acht.
Bleibt gesund!
Eurer GFG Vorstand
Breaking News: Lockdown
Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der GFG,
für den gesamten Kreis Gütersloh wurde ein Lockdown verfügt, zunächst bis zum 30.06.2020!
Es ist ein Kontaktverbot im öffentlichen Raum angeordnet und es sind Angebote, Tätigkeiten, Zusammenkünfte etc. formuliert, die nicht mehr erlaubt sind.Die Einzelheiten könnt ihr in der auf unserer Homepage hinterlegten Coronaregionalverordnung entnehmen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Infektionen einzudämmen. In diesem Sinne bitten wir euch, beachtet diese Regeln, haltet Abstand und nutzt das Bootshaus wie in den Monaten März und April 2020.
Gebt aufeinander und auf euch acht und wir danken euch, für eure Unterstützung!
Weitere Informationen folgen zeitnah auf der Homepage und per Mitgliederinformation.
Bleibt gesund!
Euer GFG-Vorstand
