Update Bootshausbenutzung

Liebe GFG – Mitglieder und Freunde,

die ersten Lockerungen für den Sport und die Nutzung von Freizeiteinrichtungen können wir nun auch für uns umsetzen.
Eine kurze Zusammenfassung der Festlegungen des Vorstandes zur Nutzung von GFG-Bootshaus, Gelände und Nutzung der Sportgeräte (entstanden unter erschwerten Bedingungen, bitte meldet Euch bei uns, wenn einzelne Punkte unklar sind). Aber wir wollten die neuen Möglichkeiten nicht weiter verschieben müssen.
Die Coronaschutzverordnung findet Ihr auch auf den Seiten der Stadt – wie in letzten update angegeben. Daher hier nicht angehängt.

Generelle Regelung:

Alle Aktivitäten am Bootshaus sind nur unter Berücksichtigung der bekannten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen gestattet, die auch für andere öffentliche Bereiche gelten. Dies gilt sowohl für die Innenräume des Bootshauses, als auch für den gesamten Außenbereich.
Die bisherige Einschränkung auf eine reduzierte Anzahl an Personen für bestimmte Räumlichkeiten entfällt..

 

Gruppenstärken:

Bei allen Aktivitäten am Bootshaus gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung in der ab dem 15.7.2020 gültigen Fassung sowie den dazu gehörigen Anlagen.

Bei der Nutzung von Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gelten nur die oben genannten Regelungen.

Bei anderen Gruppenzusammensetzungen ist die Regelung „X.“ aus dem Anhang zu der Verordnung zu beachten. Diese regelt „Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche“. Derartige Veranstaltungen müssen beim Bootshauswart angemeldet werden. Es ist jeweils ein Verantwortlicher zu benennen, der sich mit Regeln des Absatzes „X.“ vertraut macht und für deren Einhaltung sorgt.

 

Individuelles Paddeln:

Individuelles Paddeln ist jederzeit möglich. Sollten sich bereits Gruppen auf dem Gelände befinden, so dass es beim Eintreffen einer weiteren Gruppe zu Überschreitungen der oben genannten Gruppenstärken kommt, gilt:

  • Vorrang haben die beim Bootshauswart angemeldeten Gruppen
  • Ansonsten: Wer zuerst kommt, hat das Recht zu bleiben.

Bitte stimmt Euch in einem solchen Fall, der sicher sehr selten vorkommen wird, kameradschaftlich ab.


Vermietungen/Veranstaltungen im Bootshaus:

Diese sind bis auf Weiteres nicht möglich.

 

Camping auf dem Gelände:

Camping auf dem Gelände ist ab sofort möglich. Wie in der Vergangenheit ist eine solche Nutzung unbedingt beim Bootshauswart anzumelden und von ihm zu genehmigen. Mehr als 50 % der Camper müssen Vereinsmitglieder der GFG sein.

 

Training:

Die Übungsleiter des Vereins erarbeiten gerade ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Sobald die fertig ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.



Bitte haltet Euch an die generellen Regelungen zu Mindestabstand und den Hygienevorschlägen. Der gesunde Menschenverstand bleibt gefordert!
Sobald wir weitere Informationen für Euch haben, werden diese auf der GFG-homepage veröffentlicht und Ihr erhaltet Sie auch per e-mail.

Mit sportlichen Grüßen

Christian Ahrens
GFG – Schriftführer

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