GFG Weihnachtsgrüße 2014

Liebe Mitglieder und Freunde, Förderer
und Sponsoren der Gütersloher Faltbootgilde e.V.

Ein arbeitsreiches Jahr liegt hinter uns und die Mitglieder der GFG Gütersloh können stolz auf ihre große Arbeits-Leistung sein. Mit großem Fleiß haben ALLE unser neues Bootshaus mit aufgebaut! Viele Arbeitsstunden wurden geleistet und das Ergebnis dieser Arbeit ist deutlich zu sehen. Einfach ganz große Klasse!

Panorama Bootshaus small

Dafür möchte ich mich im Namen des GFG-Vorstand herzlichst bedanken!

Gleichzeitig möchte ich mich aber auch beim Architektur-Büro Hauer ganz herzlich für die großzügige und fachliche Begleitung bedanken! Den vielen Baufirmen gilt ebenso mein großer Dank!

Der GFG-Vorstand wünscht ALLEN ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2015

Rolf Theiß
1. Vorsitzender

Wichtig: Neue Regelung zur Diemel-Befahrung

Für Diemel-Befahrungen gibt es eine neue Regelung durch den RP Kassel:

„Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht.

Diese Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Steinweg 6, 34117 Kassel eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt. Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen Zuweisung entsteht nicht.“

Email-Addressen zur Beantragung:
Reinhard.Rust@rpks.hessen.de oder abteilung-2@rpks.hessen.de

Download der Allgemeinverfügung vom 15.01.2015 beim RP Kassel:
Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zur Genehmigung der Benutzung der Diemel mit Wasserfahrzeugen als PDF-Datei

Details auf der Webseite vom Kanuverband Hessen:
http://www.kanu-hessen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=248:aenderung-bei-anmeldung-fuer-die-diemel&catid=14:verband&Itemid=61

Alte GFG-Theken-Glocke hat einen Platz im neuen Bootaus gefunden

Nostalgie pur – die alte GFG-Theken-Glocke wurde passend zur ersten GFG-JHV, am 3.12.2014, am Pfeiler in der Nähe der neuen Theke aufgehängt.

Glocke

Gereinigt und poliert hängt das gute Stück an einem ähnlichen Platz wie in unserem alten Bootshaus. Wenn man dieses Bild sieht, würde sicher fast jeder sich fragen, was diese alte Glocke wohl erlebt und gesehen hat? Zu gerne wüssten wir diese Geschichten!?!? Aber genauso schön ist es, wenn sie schweigt und den Geist der vielen Jahrzehnte mit bringt!

Folge NICHT diesem Link. Ansonsten wird Dir der weitere Zugang zu dieser Seite verweigert.