Wichtig: Neue Regelung zur Diemel-Befahrung

Für Diemel-Befahrungen gibt es eine neue Regelung durch den RP Kassel:

„Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht.

Diese Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Steinweg 6, 34117 Kassel eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt. Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen Zuweisung entsteht nicht.“

Email-Addressen zur Beantragung:
Reinhard.Rust@rpks.hessen.de oder abteilung-2@rpks.hessen.de

Download der Allgemeinverfügung vom 15.01.2015 beim RP Kassel:
Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zur Genehmigung der Benutzung der Diemel mit Wasserfahrzeugen als PDF-Datei

Details auf der Webseite vom Kanuverband Hessen:
http://www.kanu-hessen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=248:aenderung-bei-anmeldung-fuer-die-diemel&catid=14:verband&Itemid=61

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