Terminupdate

Liebe Vereinsmitglieder,

endlich können wir wieder einen Trainingsbetrieb bieten.
Das Kindertraining am Dienstag ist erfolgreich gestartet und auch das Erwachsenentraining am Donnerstag ist erfolgreich angelaufen.

Wir bemühen uns auch, die im Fahrtenprogramm angegebenen Fahrten, soweit sie unter den jeweils gültigen Einschränkungen möglich sind, wieder durchzuführen.
Leider kann aber die Fahrt am 19.9. – Partnerrettung für Seekajakfahrten – nicht stattfinden.

Das Bezirks-Abpaddeln in Beverungen wurde vom Bezirk abgesagt – die im privaten Rahmen mögliche Alternative wird auf der Homepage des Bezirks angeführt.

Aktuelle Infos stellen wir immer hier auf die Homepage.

Mit sportlichen Grüßen

Christian Ahrens
GFG – Schriftführer

GFG Kindertraining startet wieder ab dem 18.08.2020

Liebe GFG-Mitglieder und speziell liebe GFG-Schüler & -Eltern,

wir starten wieder mit dem Kindertraining! Los geht es bereits mit dem ersten Training morgen, dem 18.8.2020, ab 17 Uhr!
Natürlich müssen wir uns beim Training an die Corona Hygienevorschriften und die aktuelle Schutzverordnung halten!

Daher bitten wir euch und eure Eltern, die bekannten Abstandsregeln einzuhalten. Da diese beim Umziehen in der Umkleide nicht einzuhalten sind, folgt gleich die nächste Bitte / Vorgabe:

Kommt bereits umgezogen zum Bootshaus und (idealerweise) zieht ihr euch nach dem Training am Auto eurer Eltern erst wieder um.
Ein weiterer, wichtiger Punkt: Auch wir müssen festhalten, wer sich am Bootshaus aufgehalten hat (einschl. Training). Daher haben wir euch bereits informiert, dass ein Kontakterhebungsbogen im Bootshaus ausliegt. Bitte füllt das Formular immer vor dem Training aus.

Ich weiß, dass diese Maßnahmen den Trainingsablauf sicher für euch und auch für eure Übungsleiter etwas schwieriger macht. Wahrscheinlich wird es an der einen oder anderen Stelle auch noch etwas „ruckeln“, sodass wir noch etwas nachjustieren müssen.

Aber ich hoffe, dass die Freude endlich wieder ins Boot und auf das Wasser zu können darüber deutlich größer ist. Das Team und wir freuen uns auf euch!

Mit sportlichen Grüßen
Norbert Kleinegrauthoff
1. Vorsitzender Gütersloher Faltbootgilde e.V.

Update zur aktuellen Situation

Liebe Vereinsmitglieder,

wie schon angekündigt ein Update zur aktuellen Situation zur Nutzung des GFG-Bootshauses, des Geländes und zu den Veranstaltungen der GFG.

Entscheidungen zum Trainingsbetrieb > Kindertraining werden wir heute mit den Übungsleitern abstimmen.
Über die sich dann ergebenden Möglichkeiten für ein Training werden wir Euch dann umgehend informieren. Wir prüfen in dem Rahmen auch, ob wir ein Training an anderen Wochentagen anbieten können, aber auch, welche Einschränkungen (Anzahl der Teilnehmer) notwendig sind.


Individuelles Paddeln ist (unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnungen) freigegeben.


Wichtig ist aber in diesem Rahmen die Beachtung und Einhaltung der Dokumentationspflicht!
Daher der erneute Hinweis – die Eintragungen im Bootshausbuch sind für alle Vereinsmitglieder verpflichtend.

JEDES Vereinsmitglied hat seinen Aufenthalt mit vollständigem Namen, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit in das ausliegende Boosthausbuch einzutragen!
Gäste / Freunde die sich auf dem Gelände aufhalten, haben Ihre Daten ( vollständiger Name, Kontaktinformationen, Datum, Ankunfts- und Abfahrtszeit) in die ausliegenden Erfassungsbögen einzutragen. Diese Bögen sind dann in die bereitgestellte Box einzuwerfen. Die Bögen werden gemäß der Datenschutzrichtlinien aufbewahrt und nach Fristablauf entsorgt.
Diese Eintragungs- / Erfassungspflicht betrifft auch den Trainingsbetrieb.
Jedes Mitglied, jeder Besucher hat für eine ordnungsgemäße Dokumentation seiner Daten zu sorgen. Eine Eintragung des Übungsleiters „Training mit zehn Personen“ ist nicht ausreichend.


Die sanitären Anlagen im Bootshaus können genutzt werden – unter Einhaltung der Abstände / Coronaschutzmaßnahmen.
Aufenthalte im Bootshaus (Gruppenraum), Übernachtungen im Bootshaus, Feiern im Bootshaus sind weiterhin nicht möglich!
Die Nutzung des Bootshauses bleibt eingeschränkt auf die Sportausübung und die damit verbundenen Tätigkeiten.


Geplante Veranstaltungen am Bootshaus sollen stattfinden, sind aber auf den Außenbereich eingeschränkt:
Ladies Day am 22.8.2020

Der Gütersloher Sommer am Bootshaus, geplant für den 29.8.2020, fällt aus.
Die Ferienspiele wurden von der Stadt abgesagt, damit entfällt auch dieser Termin aus unserem Programm.
Die ursprünglich für Ende März geplante Bezirks-Frühlingsfahrt auf der Ems wird auf 2021 verschoben.

 
Das Bootshausgelände ist zur Nutzung – unter Einhaltung der Coronaschutzvorgaben – wieder freigegeben, d.h. auch Zelten am Bootshaus ist wieder zulässig.
Anmeldungen dazu sind an den Bootshauswart zu richten mit Angabe der Personenzahl. Teilnehmer sind dann wie oben angegeben zu dokumentieren.
Auch das Gelände links vom Bootshaus kann für Zelte genutzt werden.


Mit sportlichen Grüßen

Christian Ahrens
GFG -Schriftführer

Update Bootshausbenutzung

Liebe GFG – Mitglieder und Freunde,

die ersten Lockerungen für den Sport und die Nutzung von Freizeiteinrichtungen können wir nun auch für uns umsetzen.
Eine kurze Zusammenfassung der Festlegungen des Vorstandes zur Nutzung von GFG-Bootshaus, Gelände und Nutzung der Sportgeräte (entstanden unter erschwerten Bedingungen, bitte meldet Euch bei uns, wenn einzelne Punkte unklar sind). Aber wir wollten die neuen Möglichkeiten nicht weiter verschieben müssen.
Die Coronaschutzverordnung findet Ihr auch auf den Seiten der Stadt – wie in letzten update angegeben. Daher hier nicht angehängt.

Generelle Regelung:

Alle Aktivitäten am Bootshaus sind nur unter Berücksichtigung der bekannten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen gestattet, die auch für andere öffentliche Bereiche gelten. Dies gilt sowohl für die Innenräume des Bootshauses, als auch für den gesamten Außenbereich.
Die bisherige Einschränkung auf eine reduzierte Anzahl an Personen für bestimmte Räumlichkeiten entfällt..

 

Gruppenstärken:

Bei allen Aktivitäten am Bootshaus gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung in der ab dem 15.7.2020 gültigen Fassung sowie den dazu gehörigen Anlagen.

Bei der Nutzung von Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gelten nur die oben genannten Regelungen.

Bei anderen Gruppenzusammensetzungen ist die Regelung „X.“ aus dem Anhang zu der Verordnung zu beachten. Diese regelt „Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche“. Derartige Veranstaltungen müssen beim Bootshauswart angemeldet werden. Es ist jeweils ein Verantwortlicher zu benennen, der sich mit Regeln des Absatzes „X.“ vertraut macht und für deren Einhaltung sorgt.

 

Individuelles Paddeln:

Individuelles Paddeln ist jederzeit möglich. Sollten sich bereits Gruppen auf dem Gelände befinden, so dass es beim Eintreffen einer weiteren Gruppe zu Überschreitungen der oben genannten Gruppenstärken kommt, gilt:

  • Vorrang haben die beim Bootshauswart angemeldeten Gruppen
  • Ansonsten: Wer zuerst kommt, hat das Recht zu bleiben.

Bitte stimmt Euch in einem solchen Fall, der sicher sehr selten vorkommen wird, kameradschaftlich ab.


Vermietungen/Veranstaltungen im Bootshaus:

Diese sind bis auf Weiteres nicht möglich.

 

Camping auf dem Gelände:

Camping auf dem Gelände ist ab sofort möglich. Wie in der Vergangenheit ist eine solche Nutzung unbedingt beim Bootshauswart anzumelden und von ihm zu genehmigen. Mehr als 50 % der Camper müssen Vereinsmitglieder der GFG sein.

 

Training:

Die Übungsleiter des Vereins erarbeiten gerade ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Sobald die fertig ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.



Bitte haltet Euch an die generellen Regelungen zu Mindestabstand und den Hygienevorschlägen. Der gesunde Menschenverstand bleibt gefordert!
Sobald wir weitere Informationen für Euch haben, werden diese auf der GFG-homepage veröffentlicht und Ihr erhaltet Sie auch per e-mail.

Mit sportlichen Grüßen

Christian Ahrens
GFG – Schriftführer

Lockdown in GT beendet

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der GFG,

der lokale Lockdown für den Kreis Gütersloh wurde aufgehoben und die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 15.7.2020 eröffnet uns neue Möglichkeiten zur Ausübung unseres Sports.

Die detaillierten Konsequenzen für unseren Trainingsbetrieb und weiteren Aktionen am Bootshaus werden wir in Kürze im Vorstand abstimmen. Das Ergebnis wird so schnell wie möglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Während der Sommerferien ist eine individuelle Ausübung unseres Sports mit den bekannten Abstands- und Hygieneregeln möglich. Dazu gehört auch die Nutzung unserer Dusch- und Sanitäranlagen.

Bitte gebt bei der Nutzung unseres Bootshauses und der Sportgeräte weiter aufeinander acht.

Bleibt gesund!
Eurer GFG Vorstand

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